Das APAReG (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz) vom 31. März 2016 ist wohl die weitreichendste Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung.
Die WPO galt seitdem in der Fassung vom 10. Mai 2016 und regelt seither in § 55b WPO „Internes Qualitätssicherungssystem“ detaillierte Mindestvorgaben zum internen Qualitätssicherungssystem der Praxis. Die WPO wurde zuletzt am 19. Juni 2020 geändert und gilt seit dem 30. Juli 2020.
Die Anforderungen an die Ausgestaltung eines Qualitätssicherungssystems ergeben sich aus Gesetzen und satzungsrechtlichen Vorgaben der WPO und der Berufssatzung WP/vBP.
In dem IDW QS 1 Qualitätssicherungsstandard vom 9. Juni 2017 legt das IDW die Berufsauffassung dar, wie ein Qualitätssicherungssystem in Wirtschaftsprüferpraxen ausgestaltet sein sollte, um die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.
In der Anlage 1 zu dem IDW QS 1 wird der Anwendungsbereich des IDW QS 1 im Vergleich zum gesetzlichen Regelungsbereich zum Qualitätssicherungssystem in WP-Praxen anschaulich dargestellt.
In der Anlage 2: § 55b Abs. 2 WPO wird die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem bei der Durchführung von Abschlussprüfungen nach § 316 HGB in der Berufssatzung WP/vBP und im IDW QS 1 dargestellt.
Die Berufssatzung in der Fassung vom 21. Juni 2016 ist am 15. September 2016 in Kraft getreten und konkretisiert die in § 43 WPO normierten allgemeinen und besonderen Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie gilt nun in der aktuellen Fassung vom 4. Dezember 2019, in Kraft getreten am 6. März 2020.
Anpassungen der Regelungen zum Qualitätskontrollverfahren (§§ 57a ff. WPO) waren ebenfalls erforderlich. Die Satzung für Qualitätskontrolle (§ 57c WPO) vom 21. Juni 2016 trat am 8. September 2016 in Kraft und wurde zuletzt mit Änderungen vom 4. Dezember 2019 am 25. Januar 2020 veröffentlicht.
Interview-Film zum Thema Peer Review. Der Interviewpartner ist Herr Joachim Gutmann. Der Film wurde im Rahmen eines Seminars erstellt.
Was bedeutet dies nun für die Praxis?
Wie planen wir den Peer Review so, dass es für alle Beteiligten eine positive Herzensangelegenheit wird?
Peer Review erfolgreich managen:
- Was müssen wir beachten?
- Wie finde ich den richtigen Partner für diese Aufgabe?
- Was ist bei der neuen Auftragsliste zu beachten?
- Bis wann muss ich meine Praxisorganisation an die neuen Vorschriften anpassen?
- Welche wesentlichen Änderungen sind zu beachten?
- Was ist die jährliche „kleine“ Nachschau?
- Muss ich einen Nachschaubericht schreiben?
- Welche Fristen habe ich zukünftig zu beachten?
- Hilft mir die Wirtschaftsprüferkammer dabei?
- Kann ich auch zukünftig von der Sechsjahresfrist ausgehen?
- Was ist eine skalierte Prüfung beim Peer Review?
Welche Fragen haben Sie?
Ich beantworte diese gern!
Viel Erfolg und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!
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IDW Life Interview – November 2016