Financial Expert – Aufsichtsrat / Beirat

Der Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und seine Aufgaben und Pflichten sind im Aktiengesetz geregelt.

Welche Vorteile bringt es, einen Beirat in mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen einzurichten? Ein Beirat ist eine sinnvolle Option und besonders anzuraten, um das Unternehmen in eine bessere Marktposition zu bringen. Dies gilt ebenso für den Fall, wenn Probleme zu meistern sind.

Der Beirat kann unterschiedliche Funktionen und Aufgaben haben:
  • als Sparringspartner in operativen und übergeordneten Fragestellungen aber auch für strategische Überlegungen
  • als Kontrolleur der Geschäftsführung für aktive und passive Gesellschafter
  • als Informationsquelle z.B. für Brancheninterna, Trendinformationen, technische Neuerungen oder Insiderwissen
  • als Helfer in einem unvorhergesehenen Notfall für einen definierten Zeitraum
  • als Begleiter der Nachfolgeplanung und der Auswahl einer geeigneten Person
  • als Unterstützer bei Restrukturierungen
  • als Moderator in Konfliktfällen zwischen Gesellschaftern oder der Geschäftsführung und den Gesellschaftern
  • als positives Kriterium für die Ratingbeurteilung durch die finanzierenden Banken

Grundsätzlich sind die Unternehmer völlig frei in der Ausgestaltung ihres Beirates: Sie bestimmen, welche Aufgaben übernommen werden sollen, die Reichweite der Kompetenzen, welche Informationen dem Beirat zur Verfügung gestellt werden und wie oft er tagen soll.

Welche fachlichen und persönlichen Anforderungen sollte man an ein Beiratsmitglied stellen?

Die fachlichen Anforderungen im kaufmännischen und technischen Bereich richten sich nach der individuellen Situation des Unternehmens. Sofern beispielsweise ein Prüfungsausschuss gebildet wurde sind Erfahrungen in der Rechnungslegung sowie der internen Kontrollen unabdingbar.

Ebenso wichtig sind die persönlichen Voraussetzungen.
Dazu gehören beispielsweise die folgenden Qualifikationsmerkmale:

  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
  • Bereitschaft, sich intensiv inhaltlich sowie zeitlich mit den Fragestellungen zu befassen
  • Moderationsfähigkeit und Integrität
  • Teamfähigkeit und Gelassenheit
  • Unabhängigkeit
  • Verschwiegenheit

Wie findet man geeignete Persönlichkeiten?

Die ideale Beiratsbesetzung besteht aus kompetenten Vertretern aus dem Gesellschafterkreis sowie fachlich und persönlich qualifizierten externen Persönlichkeiten.

Anzustreben ist letztlich eine optimale Mischung aus Persönlichkeit, Fachkenntnis und Erfahrung.

Als Beirätin oder Aufsichtsrätin in Ihrem Unternehmen unterstütze ich Sie gern.

Denn: Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer sind mir die Aufgaben des Financial Expert oder als Mitglied des Prüfungsausschusses vertraut. Interne Kontrollen sowie Optimierung von Verfahrensabläufen sind Teil meiner Tätigkeit – auch als Auditor der ISO 9001.

Meine soziale Kompetenz konnte ich durch die Ausbildung zum Mediator weitergehend ausbilden. Aufgrund meines Berufes bin ich den verpflichtenden Berufsgrundsätzen der Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Unparteilichkeit mehr als verpflichtet.

Meine Mitgliedschaften im Verband Deutscher Unternehmerinnen sowie bei FidAR und den Financial Experts ermöglichen es mir, mich mit aktuellen Themen der Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten zu befassen und meine Erfahrungen aus der Gremienarbeit mit einzubringen.

FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte

VdU – Verband Deutscher Unternehmerinnen